Hindelanger Bergführerbüro - Tour buchen - Bergschule

Sie können sich hier gleich online anmelden. Ergänzen Sie einfach unten stehendes Formular mit Ihren persönlichen Daten. Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle mit gekennzeichneten Felder ausgefüllt haben, bevor Sie auf "Abschicken" klicken.

Hiermit melde ich mich verbindlich für folgende Tour an:

Verbindliche Anmeldung
SW8
02.08.2025 - 02.08.2025
pro Person 120,00 EUR
Organisation, Spesen und Führung (ab/bis Hinterstein) von einem Bergführer/Bergführerin vom Hindelanger Bergführerbüro
Kondition für Auf- und Abstiege von ca. 7 Stunden, Wandererfahrung mit Trittsicherheit und Schwindelfreiheit, Schwierigkeit rot
Sie wandern in Begleitung von einem Führer über Wanderwege (rot) zum Schrecksee. Die Wege sind teilweise mit Lehm, Geröll oder Fels beschaffen. Sie haben eine Kondition für einen Auf- und Abstieg von ca. 1000Hm. 300Hm können Sie im Aufstieg in 1 Stunde bewältigen. Im Frühling sind teilweise Schneefelder zu queren.

Hinweise zum Datenschutz:
Ihre eingegebenen Daten werden SSL-verschlüsselt an uns übertragen und automatisch gespeichert. Die gespeicherten Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen kann jeder, der den in der jeweiligen Touren- oder Kursbeschreibung angeführten Anforderungen gewachsen und entsprechend ausgerüstet ist. Unsere Kursleiter und Führer sind berechtigt, zu Beginn und auch noch während der Tour/des Kurses Teilnehmer, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ganz oder teilweise von der Teilnahme auszuschließen. Soweit wir durch den Ausschluß Aufwendungen ersparen oder von Leistungsträgern erstattet erhalten, erstatten wir dem Teilnehmer deren Wert.

2. Anmeldung
Ihre Anmeldung kann schriftlich, per e-mail oder per Telefax erfolgen. Mit ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß des Teilnahmevertrages verbindlich an.

3. Buchungsbestätigung und Zahlung
Der Teilnahmevertrag kommt zustande, wenn Ihnen unsere entsprechende schriftliche Buchungsbestätigung zugeht.
Zeitgleich oder nach Vertragsschluß erhalten Sie Ihre Unterlagen. Auf den Rechnungsbetrag ist innerhalb von 13 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 50,00 Euro zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 13 Tage vor Tour-/Kursbeginn zu zahlen, ohne daß es hierzu einer nochmaligen Aufforderung bedarf. Erhalten Sie die Rechnung 13 oder weniger Tage vor dem Touren-/oder Kursbeginn, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Pauschalreisen bei der mindestens zwei Reiseleistungen angeboten werden, ist die Zahlung vom Gesamtbetrag nach Tour-Kursende fällig. Hier ist keine Anzahlung zu leisten.


4. Leistungsänderungen
Änderungen wesentlicher Leistungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden (etwa aufgrund der Wetter- oder Schneeverhältnisse) und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Tour/des Kurses nicht beeinträchtigen. Über wesentliche Leistungsänderungen werden wir Sie unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund informieren.
Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen, anderen Tour/einem anderen Kurs verlangen, wenn wir in der Lage sind, dies aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Diese Rechte müssen Sie unverzüglich nach der entsprechenden Erklärung unsererseits geltend machen.
Soweit geänderte Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben Gewährleistungsansprüche unberührt.

5. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Nehmen Sie nach Tour-/Kursantritt einzelne Leistungen, die ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. Wir werden uns aber um Erstattung etwaiger ersparten Aufwendungen durch Leistungsträger bemühen.

6. Mindestteilnehmerzahl
Wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn wir in der jeweiligen Touren-/Kursbeschreibung die Mindestteilnehmerzahl und den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu dem Ihnen spätestens die entsprechende Erklärung zugegangen sein muß, und wir zudem in der Buchungsbestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen haben.
Wir werden einen etwaigen Rücktritt spätestens 14 Tage vor Tour-/Kursbeginn erklären; sollte das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl für uns früher ersichtlich werden, erfolgt die Erklärung unverzüglich. Geleistete Zahlungen erhalten Sie unverzüglich zurück.

7. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Beginn der Tour/des Kurses vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber (Adresse s. unten) zu erklären. Im Falle des Rücktritts können wir, soweit wir den Rücktritt nicht zu vertreten haben oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen eine Entschädigung wie folgt verlangen:
- Bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Touren-/Kursbeginn entsteht eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro pro Person.
- Bei Rücktritt vom 29. bis zum 14. Tag vor Touren- oder Kursbeginn: 40 % vom Tour- oder Kurspreis.
- Bei Rücktritt vom 13. Tag bis zum 1. Tag vor Touren- oder Kursbeginn: 70 % vom Tour- oder Kurspreis.
- Am Tag des Tour- oder Kursbeginns sowie bei Nichtantritt: 90 %.
Veranstaltungen Europa/Fernreisen
Vermittelt das Hindelanger Bergführerbüro einen Linienflug, müssen die Storno-Gebührensätze der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr angewandt werden. Der Aufwendungsanspruch kann bis zu 100 Prozent der Flugkosten betragen. Die jeweiligen Storno-Gebührensätze der Fluggesellschaft können auf verlangen angefordert werden.
Der Nachweis, daß uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, ist Ihnen unbenommen. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den genannten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, wobei wir diese unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen haben.

8. Versicherungen für den Teilnehmer
Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sowie einer Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Gerne übersenden wir Ihnen Formulare über die Versicherung ELVIA Reiseversicherungsgesellschaft AG, Niederlassung Deutschland, Ludmillastraße 26, 81543 München.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Wir können den Teilnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Tour-/Kurspreis, müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

10. Obliegenheiten bei Mängeln
Wird unsere Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind aber verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Preises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Mängelanzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Die Mängelanzeige ist dem Tour- bzw. Kursleiter unverzüglich zur Kenntnis zu geben.
Wird eine Tour/ein Kurs infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen, vorausgesetzt, Sie haben uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt, die ohne Abhilfe verstrichen ist. Dasselbe gilt, wenn Sie aus einem wichtigen, für uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen. Eines Abhilfeverlangens mit Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird.

11. Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Tour-/Kurspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Die deliktische Haftung von uns sowie von unseren Organen, Mitarbeitern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Tour-/Kurspreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Die genannte Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer und Tour-/Kurs.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Beförderungsleistungen, Seilbahnfahrten), wenn diese Leistungen in der Touren-/Kursbeschreibung und der Teilnahmebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, daß sie für den Teilnehmer erkennbar nicht Bestandteil unserer Leistungen sind. Wenn und soweit allerdings für den Schaden eines Teilnehmers die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten unsererseits ursächlich geworden ist, haften wir dem Teilnehmer nach Maßgabe des vorangegangenen Absatzes.

12. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt des Tour-/Kursendes gegenüber uns (Adresse s. unten) geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Entsprechende Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Tour/der Kurs dem Vertrage nach enden sollte. Die gesetzliche Verjährungsfrist für deliktische Ansprüche bleibt unberührt.

13. Veranstalter
Veranstalter ist das Hindelanger Bergführerbüro, Inhaber Patrick Jost, staatlich geprüfter Berg- und Skiführer, Hauptstraße 28, D-87541 Vorderhindelang, Telefon +49(0)8324/953650; Fax: +49(0)8324/953651, E-Mail: info@bergschulen.de.

14. Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
Soweit bei Klagen des Teilnehmers gegen uns im Ausland für unsere Haftung dem Grunde nach deutsches Recht nicht angewendet werden sollte, findet es bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden Anwendung.

15. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann das Hindelanger Bergführerbüro nur an seinem Sitz verklagen. Dies gilt nicht, wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Teilnahmevertrag anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Teilnehmers ergibt.