Baumpflege im Allgäu für anspruchsvolle Arbeiten mit Seilklettertechnik (SKT)

 

Seit 1972 ist die Marke Hindelanger Bergführerbüro bekannt für herausragende Qualität und Bergsportkompetenz am Berg. Darüber hinaus bieten wir seit Jahren außerhalb der Bergsportangebote spezielle Dienstleistungen mit Zusatzqualifikation an. Dort wo normales Arbeitsgerät nur erschwert Zugang bekommt, sind wir mit unserem Fachwissen zur Stelle.  

Mit der Zusatzqualifikation Seilklettertechnik (SKT) bieten wir ein Arbeitsverfahren in der Baumpflege an. Bäume stehen von Eigentümern oft in Bereichen wo eine Baumfällung oder Totholzentfernung mit erheblichen Kosten verbunden ist. Ist ein Kran oder eine Hubarbeitsbühne durch die Örtlichkeiten nicht möglich, kommt die spezielle Seilklettertechnik am Baum zum Einsatz.

Aufarbeitung von Starkholz

Was wir bieten:

-Gefährdungsbeurteilung/Baumsicherheit
-Herstellung der Verkehrssicherungspflicht
-Gebäudefreischnitt
-Rückschnitt
-Totholzentfernung/abgebrochene und beschädigte Äste entfernen
-Lichtraumprofilschnitt
-Baumpflege/Erhaltung der Vitalität
-Kroneneinkürzung
-Kronensicherung
-Aufarbeitung von Schwach- und Starkholz
-Problemfällung von Schwach- und Starkholz
-Unterstützung/Beratung/Beantragung evtl. Genehmigung bei notwendigen Maßnahmen
Baumpflege im Allgäu SKT
Wie wir arbeiten:

*Beratung und Empfehlung bezogen auf die Erhaltung der Vitalität und Verkehrssicherheit
*Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bei Baumfällung und Baumschnitt
*Verantwortung im Interesse des Naturschutzes
*Fachpersonal mit Ausbildung der Seilklettertechnik im Gartenbau (SVLFG B09)
*PSA mit jährlicher Prüfung/CE-konforme Ausrüstung
*schriftliche Gefährdungsbeurteilung für den Einsatz der SKT
*schriftliche Betriebsanweisung für den Einsatz der SKT
*zu jeder Jahreszeit sofern es die Verordnungen zulassen

Sicherheit ist das oberste Gebot bei unseren Arbeiten. Nicht nur am Berg auch im Spezialbereich vertrauen wir zu 100% auf das Material von unserem Partner Edelrid in der Baumpflege.

Sie haben noch Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Anforderungen.

Büro:
Hindelanger Bergführerbüro / Baumpflege Seilklettertechnik
Hauptstraße 28
D-87541 Bad Hindelang
Tel.: +49 (0) 8324/9536 50
E-Mail: info@bergschulen.de 

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt bundeseinhaltlich die Fällverbote oder Schnittverbote bei Gehölzen.

Die Baumschutzverordnung (BaumSchVO) regelt in der jeweiligen Kommune die aktuelle Baumschutzverordnung.

Vom Verbot sind ausgenommen:

-Formschnitte

-Pflegeschnitte

-Gesunderhaltung der Bäume wie Entfernung von Totholz

-Gewährleistung der Verkehrssicherheit sofern sie im öffentlichen Interesse stehen

Grundsätzlich ist auf geschützte Bäume oder den Lebensraum der Tiere zu achten, hier gelten andere Genehmigungen und Verordnungen.

Geht von einem Baum eine Gefahr für Dritte aus, gilt die Verkehrssicherungspflicht. Eine hundertprozentige Sicherheit für alle denkbaren Möglichkeiten bei einem Schaden ist nicht immer möglich. Entscheidend ist auch die Umgebung der Bäume wie z.B. an öffentlichen Straßen, Wege oder im Wald. Der Einzelfall entscheidet welche Pflichten oder Entscheidung praktisch anzuwenden sind.

Für größere Arbeiten falls sie nicht die Sicherheit betreffen, sieht das Bundesnaturschutzgesetzt ein Verbot im Zeitraum vom 01.03. bis 30.09. vor.

Bäume zu schneiden oder zu fällen ist in diesem Zeitraum verboten. Da im Einzelfall der Baumschutz in Gemeinden variieren kann und der Standort entscheidend ist, empfehlen wir vorab eine Prüfung um Rechtssicherheit zu haben.

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